Agrarrecht

Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts helfen wir privaten und institutionellen Kunden bei der Rückabwicklung von Kapitalanlagen des Grauen Kapitalmarktes (z.B. partiarische Darlehen). Auch der Ausstieg aus Fondsbeteiligungen mit negativen Vorzeichen ist eines der Spezialthemen der Kanzlei. Hierzu gehört insbesondere die Geltendmachung der Anlegerrechte im Rahmen einer fehlerhaften Beratung durch die Bank oder einen freien Berater.

Des Weiteren prüfen wir unverbindlich Ihre (KFZ-Bank-)Darlehen auf die Möglichkeit eines Widerrufs.

In Zeiten von Niedrigzinsen bringen auch Lebensversicherungen nicht mehr die Rendite, die noch vor Jahren versprochen wurde. Inzwischen wird nur noch der garantierte Mindestzins jährlich auf die Einzahlungen gebucht. Aufgrund hoher Abschlussprovisionen für die Vermittler bleibt dann zum Renteneintrittsalter kaum mehr als der angesparte Betrag. Aber auch hier gibt es einen Widerspruchs-/Rücktrittsjoker. Sprechen Sie uns an.

Rechtsanwalt

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Dirk-Andreas Hengst

RECHTSANWALT UND NOTAR

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Tätigkeitsschwerpunkte:
Privates Baurecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht

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