Agrarrecht

Unter dem Oberbegriff Agrarrecht lassen sich eine Vielzahl unterschiedlichster Rechtsgebiete zusammenfassen. Wir vertreten Sie in sämtlichen Belangen, die im Zusammenhang mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb entstehen können:

Dazu zählt die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Fragen innerhalb und außerhalb der Höfeordnung, in Fragen der Landpacht, des agrarspezifischen Arbeitsrechts  ebenso wie die Verteidigung gegen (Tier- und Umwelt-) strafrechtliche Vorwürfe. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch in sämtlichen verwaltungsrechtlichen (Genehmigungs-) Verfahren sowie in der Abwehr von Prämienkürzungen aufgrund von CC-Verstößen.

Rechtsanwalt

Thomas Elvers

RECHTSANWALT UND NOTAR

Fachanwalt für Agrarrecht

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